[ Auszug: Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner
Handelsniederlassung bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich die
Niederlassung befindet, zur Ei ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]